Zulassungsvoraussetzungen:
Eine berufliche Weiterbildung bei der Deutschen Immobilien Akademie an der Universität Freiburg GmbH als Immobilienwirt/in (DIA) oder geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) erfüllen exemplarisch die Zulassungsvoraussetzungen.
Vergleichbare Bildungsabschlüsse werden als Zulassungsvoraussetzung anerkannt. Die inhaltliche Vergleichbarkeit muss vom Kandidaten nachgewiesen werden.
Es besteht die Möglichkeit, einen fehlenden Bildungsabschluss durch Berufserfahrung und sonstigen einzelnen Fortbildungsmaßnahmen (Seminarbesuche) auszugleichen (Autodidaktenregelung gemäß ECTS User´s Guide[1]). Die Autodidaktenregelung entspricht den Ausführungen des ECTS User´s Guide, Pkt. 4.5.2 „ECTS and recognition of non-formal and informal learning“. Diese Ausführungen berücksichtigen den Umstand, dass es Menschen gibt, die sich wertvolle Kompetenzen im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit oder Lebenserfahrung angeeignet haben. Dieser Umstand ist laut ECTS User´s Guide bei der ECTS Zuordnung zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung muss inhaltlich den Anforderungen der Kompetenzmatrix entsprechen, d.h. es muss im Rahmen des Antragsverfahrens eine individuelle und nachvollziehbare Zuordnung der erworbenen Kenntnisse erfolgen, um die Erfüllung der Forderungen der Norm DIN EN 15733 zu gewährleisten.
[1] ECTS User´s Guide, European Commission Directorate General for Education and Culture, February 2009
Gebühren: Das aktuelle Preisverzeichnis erhalten Sie hier (klicken).
Kundenservice | |||||||||
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Leiter der Zertifizierungsstelle | |||||||||
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Stellvertretender Leiter | |||||||||
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